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Wir wollen dem Unternehmer und Steuerberater als Partner zur Seite stehen. Das gemeinsame Vorbereiten mit dem steuerlichen Berater ist dabei unser Ziel. Ergänzen sollen sich:

- das betriebliche Wissen des Unternehmers
- das Know How über die steuerlichen Auswirkungen des Steuerberaters
- Anwendung der Methoden durch uns


Durch den erweiterten rechtlichen Rahmen haben die Steuerprüfer einen gefährlich großen Handlungsspielraum. Sie können

  • ohne Vorankündigung in Ihren Betrieb kommen (Stichwort: §27b UStG)
  • Einsicht in Ihre elektronischen Daten nehmen und dazu Ihr betriebseigenes Datenverarbeitungssystem benutzen (Stichwort: GDPdU)
  • sämtliche Prüfungsmethoden anwenden auf der Basis entsprechender BFH-Urteile

Es werden sowohl statistischer als auch Schätzungsmethoden angewandt.
(s. rechtliche Grundlagen).

Durch die Grundsätze der angewandten Methoden werden selbst bei 'sauberen' Buchführungen große Differenzen zu den tatsächlich erwirtschafteten Umsätzen berechnet.

Es ist unerlässlich,

  • die Methoden und deren Schwächen zu kennen
  • die betriebseigenen Ergebnisse dieser Methoden vorher zu ermitteln
  • die Gründe für erklärbare Abweichungen erklären und durch entsprechende Auswertungen begründen zu können

 

Wissen ist Macht!

Nur wer seine Daten kennt, kann korrekt argumentieren.