Wir wollen dem Unternehmer und
Steuerberater als Partner zur Seite stehen. Das gemeinsame
Vorbereiten mit dem steuerlichen Berater ist dabei unser
Ziel. Ergänzen sollen sich:
- das betriebliche Wissen des
Unternehmers
- das Know How über die steuerlichen Auswirkungen des
Steuerberaters
- Anwendung der Methoden durch uns
Durch den erweiterten rechtlichen
Rahmen haben die Steuerprüfer einen gefährlich großen
Handlungsspielraum. Sie können
- ohne Vorankündigung in Ihren Betrieb kommen (Stichwort:
§27b UStG)
- Einsicht in Ihre elektronischen Daten nehmen und dazu
Ihr betriebseigenes Datenverarbeitungssystem benutzen (Stichwort:
GDPdU)
- sämtliche Prüfungsmethoden anwenden auf der
Basis entsprechender BFH-Urteile
Es werden sowohl
statistischer als auch Schätzungsmethoden angewandt.
(s. rechtliche Grundlagen).
Durch die Grundsätze der
angewandten Methoden werden selbst bei 'sauberen' Buchführungen
große Differenzen zu den tatsächlich erwirtschafteten
Umsätzen berechnet.
Es ist unerlässlich,
- die Methoden und deren Schwächen zu kennen
- die betriebseigenen Ergebnisse dieser Methoden vorher
zu ermitteln
- die Gründe für erklärbare Abweichungen
erklären und durch entsprechende Auswertungen begründen
zu können
Wissen ist Macht!
Nur wer seine Daten kennt,
kann korrekt argumentieren.
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