Wenn
der Prüfer formelle oder sachliche Gründe für
die Verwerfung der Buchführung (z.B. durch die Umsatzanalysen)
gefunden hat, ist er berechtigt, die Erlöse mit einer
ihm geeignet erscheinenden Methode zu schätzen.
Ziel der
Schätzung ist es, erhebliche Mehrerlöse bei Ihnen
zu finden - egal, ob sie tatsächlich erwirtschaftet wurden
oder nicht.
Zur Schätzung
dienen vor allem zwei Methoden:
- Nachkalkulation:
Ermittlung des Sollumsatzes nach der Formel "Wirtschaftlicher
Wareneinsatz x Rohgewinnaufschlagsatz"
- Zeitreihenvergleich:
Ermittlung des Sollumsatzes durch gezielte Gegenüberstellung
des Wareneinkaufs und der Einnahmen
Im Rahmen unsere Produkt- und
Dienstleistungspalette bieten wir die Simulation beider Schätzungsmethoden
an. Hierzu können uns für die Durchführung
des Zeitreihenvergleichs elektronische Daten (z.B.
ein DATEV - Excelexport eines Kontos) übermittelt
werden. Für die Nachkalkulation müssen wir hingegen
die Eingangsrechnungen aus dem entsprechenden Zeitraum per
Hand eingeben.
|