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Im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen hat sich der Freiraum der Prüfer durch gesetzliche Änderungen erheblich vergrößert.

Neu: Durch das Gesetz vom 19.12.2001 hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.Januar 2002 den §27 b ins Umsatzsteuergesetz eingeführt. Unter dem Titel Umsatzsteuer-Nachschau hat der Gesetzgeber die bisherigen Regeln erweitert. Die Finanzämter können nun unangekündigt zu Ihren Betriebszeiten kommen und Einblick in Ihre Unterlagen verlangen.

Konkret bedeutet dies, dass nicht nur die Gestzessystematik durchbrochen wird, weil sich plötzlich im Umsatzsteuerrecht allgemeine Regeln zur Betriebsprüfung finden. Vielmehr ist dies die Hintertür zu Spontanprüfungen ohne konkreten Anlass.

Diese Befugnisse hatte bisher nur die Steuerfahndung.

Neu: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legte in seinem Schreiben vom 16. Juli 2001 "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU) die Grundlagen dafür fest, dass und wie die Prüfer durch elektronischen Datenzugriff die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen prüfen können.