Im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen
hat sich der Freiraum der Prüfer durch gesetzliche Änderungen
erheblich vergrößert.
Neu: Durch das Gesetz
vom 19.12.2001 hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.Januar
2002 den §27 b ins Umsatzsteuergesetz eingeführt.
Unter dem Titel Umsatzsteuer-Nachschau hat der Gesetzgeber
die bisherigen Regeln erweitert. Die Finanzämter können
nun unangekündigt zu Ihren Betriebszeiten kommen
und Einblick in Ihre Unterlagen verlangen.
Konkret bedeutet dies, dass nicht
nur die Gestzessystematik durchbrochen wird, weil sich plötzlich
im Umsatzsteuerrecht allgemeine Regeln zur Betriebsprüfung
finden. Vielmehr ist dies die Hintertür zu Spontanprüfungen
ohne konkreten Anlass.
Diese Befugnisse hatte bisher
nur die Steuerfahndung.
Neu: Das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) legte in seinem Schreiben vom 16. Juli
2001 "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen" (GDPdU) die Grundlagen dafür
fest, dass und wie die Prüfer durch elektronischen Datenzugriff
die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung
des Steuerpflichtigen prüfen können.
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